Resolution der Städteregion
51 Unterschriften für mehr Geld vom Bund
Die Botschaft der Bürgermeister und Landräte aus den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg sowie der Städteregion Aachen ist eindeutig: «Durch die derzeitige unzureichende finanzielle Ausstattung der Kommunen» werde die verfassungsrechtlich abgesicherte Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen ausgehöhlt.
Die Haushaltssituation sei «von kaum gekannter Dramatik, die uns an den Rand der Handlungsunfähigkeit bringt», eine «nachhaltige Konsolidierung können die Kommunen nicht aus eigener Kraft schaffen». Jetzt seien Bund und Land in der Pflicht. Und mit ihrer am Montag in Düren verabschiedeten Resolution weisen die Verantwortlichen aus der Region Landtag und Bundestag auch gleich den Weg - verbunden mit der Forderung, ihre Vorschläge «bei allen künftigen Entscheidungen nicht nur zu berücksichtigen, sondern auch als Handlungsvorgabe aufzunehmen».
Die Region setzt mit dieser Resolution «ein kraftvolles Zeichen», wie Dürens Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) betonte. Das Papier zeige auf, «dass wir mit unseren Mitteln am Ende sind». Als Hauptursache dafür sehen die Bürgermeister und Landräte die ungerechte Verteilung der Soziallasten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
«Armut wird kommunalisiert», stellte Aachens OB Marcel Philipp (CDU) fest und erklärte, dass ein Drittel des 60-Millonen-Lochs in seinem Etat 2010 durch Bund und Land verursacht würden. Landrat Günter Rosenke (CDU) untermauerte die ungleiche Lastenverteilung mit Zahlen aus dem Kreis Euskirchen: Die Sozialausgaben machten 75 Prozent des Haushalts aus. Seit 2005 seien die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter um 53 Prozent gestiegen, die für Hilfen zur Pflege um 32 Prozent und die für die Unterkunftskosten von Hartz-IV-Leistungsbeziehern um 43 Prozent.
«Durch Sparen kann man das nicht mehr kompensieren. Jeder schnibbelt an seinem Haushalt ´rum und stellt fest: Es reicht nicht.» Die Kreise und die Städteregion seien zudem noch in der misslichen Lage, dass sie als Kommunalaufsicht verschuldeten Kommunen etwa die Teilnahme an Förderprogrammen verbieten müssen, weil der geforderte Eigenanteil als freiwillige Ausgabe gilt. «Aber wir wollen keine Verhinderungsbehörde sein.» Deshalb enthält die Resolution die Forderung nach mehr Ermessensspielraum für die Kreise.
«Bund und Land geben die Standards vor, bezahlen müssen die Kommunen», klagte Harry Voigtsberger, Direktor des insbesondere für die Behindertenhilfe zuständigen Landschaftsverbands Rheinland. Eine Forderung nach Abbau solcher Standards im Sozialbereich, wie sie Christian von Kraak vom Landkreistag NRW gestern ins Spiel brachte, enthält die Resolution jedoch nicht. Wohl aber die Forderung, neu zu definieren, was «freiwillige Leistungen» sind. Es könne nicht sein, dass etwa die Förderung der Jugendarbeit von Vereinen und Kirchen als freiwillige Leistung gelte und finanzschwachen Kommunen untersagt werde, hingegen eine teure Nachsorge wie die Heimunterbringung eines Kindes als Pflichtaufgabe gelte. Der Grundsatz müsse lauten: «Prävention vor Reaktion».
Resolution als PDF-Dokument zum Download.
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